Diese Gesetzesänderung trifft alle Betreiber von Online-Shops und schützt die Verbraucher vor ungewollten Bestellungen oder gar vor Abofallen. Ich bin mal gespannt, ob sich ab August die Rechtsanwälte darauf stürzen und Shop-Betreiber abmahnen, die noch den alten „Bestellen“-Button online haben.
Im Wesentlichen geht es um zwei Änderungen, die erfüllt sein müssen:
- Der letzte Klick beim Kauf muss als zahlungspflichtiger Kauf gekennzeichnet werden. Der Gesetzgeber schlägt dafür wortwörtlich „Zahlungspflichtig bestellen“ vor. Varianten für Auktionsplattformen wären noch beispielsweise „Kostenpflichtig bestellen“, Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“, „Kaufen“, „Gebot abgeben“ oder „Gebot bestätigen“. Je nach auszulösender Handlung.
- Außerdem müssen dem Käufer die Leistungsmerkmale, Mindestlaufzeiten, Gesamtpreise und Zusatzkosten mitgeteilt werden, ohne dass er danach suchen muss.
So soll verhindert werden, dass (unbedarfte) Käufer aus Versehen einen rechtsgültigen Kaufvertrag schließen oder natürlich kriminelle Abofallen und ähnliches mit „Jetzt gratis bestellen“ die Menschen betrügen.